Teilnahmebedingungen

Stand: 15. April 2023


1) Konten
JedeR TeilnehmerIn unterhält ein Verrechnungskonto bei der Tauschzentrale. Auf diesem werden die Verrechnungseinheiten aus den Tauschvorgängen als Gutschrift bzw. Lastschrift verbucht. Die Kontenführung erfolgt mittels Buchungsaufträgen. Buchungsformulare (Schecks) erhalten die TeilnehmerInnen von der Tauschzentrale. Bei einem Tauschvorgang übergibt der/die TauschnehmerIn den ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsauftrag an den/die TauschgeberIn. DieseR reicht ihn als BegünstigteR bei der Tauschzentrale ein. Materialkosten oder ähnlich vereinbarte Euro-Anteile werden nicht über das Konto verbucht, sondern müssen bar zwischen den TauschpartnerInnen vergütet werden. JedeR TeilnehmerIn kann nur ein Konto eröffnen. Verfügung über das Konto hat nur der/die KontoinhaberIn. Alle Konten beginnen bei Null. Die Tauschzentrale führt selbst ein Konto, über das die Teilnahmegebühren in Tiden und die Arbeiten innerhalb der Tauschzentrale verbucht werden.

2) Rechtsnatur des Verrechnungssystems
Aus den zwischen den TeilnehmerInnen abgeschlossenen Tauschaktivitäten wird die Tauschzentrale weder berechtigt noch verpflichtet. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen ausschließlich der TeilnehmerInnen untereinander dar. Sie sind ein Versprechen auf eine Gegenleistung und können nicht in der Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden.

3) Verrechnungseinheit
Verrechnungseinheit ist die Tide. Sechs Tiden sind eine Zeitstunde Arbeit. Verschiedene Tätigkeiten müssen dabei gleich bewertet werden. Ausgenommen davon sind alle Tätigkeiten die im Rahmen von Arbeitsgruppen geleistet werden. Hier gilt ab dem 1.1.2008: Vier Tiden sind eine Zeitstunde Arbeit.

4) Verrechnungsrahmen und Zinsen
Der allgemeine Verrechnungsrahmen beträgt 150 Tiden für Ebbe (Minus). Tidenflut (Plus) ist ohne Begrenzung. Limits können in besonderen Fällen auf Antrag durch das Plenum oder die Bürogruppe erweitert werden. Es gibt weder Flut- noch Ebbezinsen. Neumitgliedern wird das allgemeine Limit nach erfolgreich bestandener Probezeit gewährt. Innerhalb der Probezeit beträgt das Limit 60 Ebbe-Tiden.

4a) Probezeit
Die Probezeit dauert bis zu einem Jahr. Sie gilt als bestanden, wenn das Mitglied innerhalb von sechs zusammenhängenden Monaten mindestens 36 Fluttiden eingenommen hat. Es ist in der Verantwortung des Mitglieds, hierauf das Büro aufmerksam zu machen. Sollten im Büro Tidenschecks eingehen, die zu einer unerlaubten Unterschreitung des Limits von 60 Ebbetiden führen, werden diese Schecks vorerst nicht gebucht. Beide TauschpartnerInnen sind zu informieren. Das Neumitglied ist zu einem Ausgleich seiner Tiden aufzufordern und ggf. ist ein Ende der Mitgliedschaft anzustreben.

5) Mitgliedschaft/ Kosten
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die zwölfmonatige Mitgliedsgebühr beträgt 18 € (ab 1.1.23), im Eintrittsjahr 1,50 € pro voller Restmonat. Sie ist im Januar entweder in bar im Büro oder per Banküberweisung zu zahlen. Diese Kosten gelten auch innerhalb der Probezeit. Monatliche Tiden-Abbuchungen von jedem Mitgliedskonto (zuletzt zwei Tiden) unterbleiben, solange das Systemkonto oberhalb von -5000 Tiden steht. Sind -5000 Tiden erreicht, entscheidet das Plenum über Monatstidenabbuchungen neu.

6) Haftung
6a) Tauschzentrale
Die Tauschzentrale arbeitet ausschließlich als indirekte Vermittlerin, nicht als Maklerin. Sie übernimmt lediglich eine Hilfestellung bei der Vermittlung von TauschpartnerInnen durch die Herausgabe der Marktzeitung und der Organisation von Tauschgelegenheiten sowie die anschließende Verbuchung auf den TeilnehmerInnenkonten. Die Tauschzentrale übernimmt keine Garantie für Wert oder Qualität der getauschten Waren oder Dienstleistungen.
6b) TeilnehmerInnen untereinander
Die Verantwortlichkeit für den Tausch liegt bei den TauschpartnerInnen. Dazu gehört unter anderem das Aushandeln der Tidenhöhe. Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich. Der/ die EmpfängerIn eines Tauschgeschäftes erklärt sich damit einverstanden, dass die Gewährleistung und Haftung für die erbrachte Sache oder Dienstleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen ist.

7) Transparenz
Der Stand aller Konten wird innerhalb des Tauschrings veröffentlicht.

8) Steuern und anzeigepflichtige Tätigkeiten
Die Regelung der steuerlichen, gewerbe-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der TeilnehmerInnen. Die Verpflichtung, Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel betreiben. Die Tauschzentrale übernimmt keinerlei Verantwortung bzw. Haftung bezüglich des Ausweises steuerpflichtiger oder anzeigepflichtiger Vorgänge gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.

9) Marktzeitung
Die Tauschzentrale veröffentlicht unter den Mitgliedern regelmäßig eine Marktzeitung, in der jedeR TeilnehmerIn seine/ihre Angebote und Gesuche aufnehmen lassen kann. Die Tauschzentrale behält es sich vor, Anzeigen, die dem Geist des Tauschrings widersprechen, zurückzuweisen. Die Angebote und Gesuche werden mit der Mitgliedsnummer (=Kontonummer), dem Vornamen, dem/ den Anfangsbuchstaben des Nachnamens und dem Stadtteil veröffentlicht. Auskunft über aktuell vorliegende Angebote und Gesuche erteilt die Zentrale den Mitgliedern auch telefonisch.

10) Qualität der ausgeführten Arbeiten
Es besteht Übereinkunft darin, dass die TeilnehmerInnen nur solche Dienstleistungen anbieten, die sie gut und gerne machen. Dabei gilt, dass die Qualität der ausgeführten Arbeiten dem Maßstab entspricht, den die TeilnehmerInnen beim Empfang einer solchen Leistung von Ihrem/ ihrer TauschpartnerIn erwarten würden (Sorgfalt wie in eigenen Dingen). Kann einE TauschpartnerIn dies nicht gewährleisten, so sollte er/ sie dies im Anzeigentext der Marktzeitung ausdrücklich erwähnen.

11) Datenschutz
Die Adressen und Kontostände der TeilnehmerInnen sind innerhalb des Tauschrings öffentlich.

12) Kontostand bei Austritt eines Mitglieds
Das Verrechnungskonto des ausscheidenden Mitglieds muss auf Null ausgeglichen und Schecks dürfen nicht mehr im Umlauf sein. Falls dies nicht durch Austausch von Leistungen möglich ist, können eigene Guthaben auf andere Mitglieder übertragen oder Schulden von anderen übernommen werden. Die Regelung dieser Übernahme ist Privatsache der Betreffenden. Sollten alle genannten Lösungen scheitern oder aufgrund besonderer Umstände wegfallen, kann als allerletzte Möglichkeit, bei Ebbe-Kontostand, mit dem austretenden Mitglied ein Geldausgleich vereinbart werden. Dabei soll, auch unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Mitglieds, ein Tidengegenwert von 1 bis 10 Euro pro Tide zugrunde gelegt werden. Ein fester Wechselkurs zur Tide kann, infolge der stark unterschiedlichen Bewertung der Tauschleistungen auf dem Geldmarkt, in Euro, nicht zugrunde gelegt werden.

13) Kontenstand bei Auflösung des Tauschrings
Das Tauschringexperiment ist ohne Befristung geplant. Im Falle einer Auflösung des Tauschrings erklären sich die Mitglieder bereit, ihre Guthaben oder Schulden ohne Entschädigung auf Null stellen zu lassen.

14) Ausschluss
TeilnehmerInnen können durch Beschluss des Plenums durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maße nicht einhalten oder anderweitig den Tauschring oder andere TeilnehmerInnen schwerwiegend schädigen.

15) Entscheidungsfindung
Das Entscheidungsgremium des Tauschrings ist das regelmäßig stattfindende Plenum, welches die Entscheidungsbefugnisse und Aufgaben an Arbeitsgruppen oder Einzelpersonen delegieren kann, sowie die mindestens einmal jährlich stattfindende Mitgliederhauptversammlung.

16) Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Diese Teilnahmebedingungen können nur vom Plenum oder von der Mitgliederhauptversammlung den sich verändernden Umständen angepasst werden. Änderungen werden in der Marktzeitung veröffentlicht.

Tauschwatt e.V.
Kornstr. 31
28201 Bremen

Im Erdgeschoss der Zionsgemeinde

Telefon: 0421 / 70 65 78
E-Mail: tauschwatt-buero@gmx.net

"Die Dinge haben nur den Wert, den man ihnen gibt."

Jean Molière